§ 36 WasSiG - Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- WasSiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 753-4
Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.