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§ 36 WasSiG - Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
WasSiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
753-4

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.