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  • ab 25.12.2013 (aktuelle Fassung)

Art. 26 SNHG - Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen Stadt und Hafen"

Bibliographie

Titel
Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
Amtliche Abkürzung
SNHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Das Gesetz über das "Sondervermögen Stadt und Hafen" vom 27. August 1997 (HmbGVBl. S. 415), zuletzt geändert am 20. November 2007 (HmbGVBl. S. 401), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

1.1
In Absatz 1 werden die Wörter "nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung" durch die Wörter "rechtlich unselbständiges Sondervermögen" ersetzt.

1.2
Absatz 6 wird aufgehoben.

2.
§ 2 erhält folgende Fassung:

"§ 2
Zweck

Das Sondervermögen dient dem Zweck, das Projekt der städtebaulichen Umgestaltung des Gebietes "Innenstädtischer Hafenrand" zu finanzieren."

3.
§ 5 wird aufgehoben.

4.
§ 6 wird § 5 und sein Absatz 1 wie folgt geändert:

4.1
In Satz 1 wird die Textstelle "die Einnahmen nach § 1 Absatz 3" durch die Wörter "seine Erträge" ersetzt.

4.2
In Satz 2 wird die Textstelle "nach § 2" gestrichen.

5.
§§ 7 und 8 werden aufgehoben.