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  • ab 25.12.2013 (aktuelle Fassung)

Art. 27 SNHG - Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz"

Bibliographie

Titel
Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg (SNH-Gesetz - SNHG)
Amtliche Abkürzung
SNHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Das Gesetz über das "Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz" vom 8. Januar 2004 (HmbGVBl. S. 10) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

1.1
In Absatz 1 werden die Wörter "Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung" durch die Wörter "rechtlich unselbständiges Sondervermögen" ersetzt.

1.2
Absatz 3 wird aufgehoben.

2.
In § 3 Absatz 1 wird die Textstelle "ist nicht rechtsfähig. Es" gestrichen.

3.
§§ 5 bis 7 werden aufgehoben.

4.
§ 8 wird § 5.