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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) *)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 
Amtliche Abkürzung
UVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-20

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513)

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundsätze für Umweltprüfungen3
Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
3a
3b
3c
3d
3e
3f
Umweltverträglichkeitsprüfung4
Feststellung der UVP-Pflicht5
Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben6
Vorprüfung bei Neuvorhaben7
UVP-Pflicht bei Störfallrisiko8
UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben9
9a
9b
UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben10
UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist11
UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist12
Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben13
Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben14
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
14a
14b
14c
14d
14e
14f
14g
14h
14i
14j
14k
14l
14m
14n
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen15
UVP-Bericht16
Beteiligung anderer Behörden17
Beteiligung der Öffentlichkeit18
Unterrichtung der Öffentlichkeit19
19a
19b
Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung20
Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit21
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens22
Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum23
Zusammenfassende Darstellung24
24a
Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung25
Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens26
Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids27
Überwachung28
Abschnitt 3
Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen29
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen30
Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde31
Verbundene Prüfverfahren32
Teil 3
Strategische Umweltprüfung
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
Strategische Umweltprüfung33
Feststellung der SUP-Pflicht34
SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall35
SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung36
Ausnahmen von der SUP-Pflicht37
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP38
Festlegung des Untersuchungsrahmens39
Umweltbericht40
Beteiligung anderer Behörden41
Beteiligung der Öffentlichkeit42
Abschließende Bewertung und Berücksichtigung43
Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms44
Überwachung45
Verbundene Prüfverfahren46
Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen47
Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren48
Raumordnungsverfahren49
Bauleitpläne50
Bergrechtliche Verfahren51
Landschaftsplanungen52
Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene53
Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
Benachrichtigung eines anderen Staates54
Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben55
Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben56
Übermittlung des Bescheids57
Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben58
Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben59
Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen60
Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen61
Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen62
Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen63
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
Völkerrechtliche Verpflichtungen64
Teil 6
Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
Planfeststellung; Plangenehmigung65
Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung66
Verfahren; Verordnungsermächtigung67
Überwachung68
Bußgeldvorschriften69
Teil 7
Schlussvorschriften
Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften70
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren71
Vermeidung von Interessenkonflikten72
Berichterstattung an die Europäische Kommission73
Übergangsvorschrift74
Anlagen
Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"Anlage 1
Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der VorprüfungAnlage 2
Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 3
Angaben des UVP-Berichts für die UmweltverträglichkeitsprüfungAnlage 4
Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"Anlage 5
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen UmweltprüfungAnlage 6

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40), der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), sowie der Umsetzung von Artikel 3 der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17).