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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Amtliche Abkürzung
UVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-20

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (BGBl. I S. 2350)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1224)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Umweltverträglichkeitsprüfung in verwaltungsbehördlichen Verfahren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Anwendungsbereich3
Feststellung der UVP-Pflicht3a
UVP-Pflicht auf Grund Art, Größe und Leistung der Vorhaben3b
UVP-Pflicht im Einzelfall3c
UVP-Pflicht nach Maßgabe des Landesrechts3d
Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben3e
UVP-pflichtige Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben3f
Vorrang anderer Rechtsvorschriften4
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen5
Unterlagen des Trägers des Vorhabens6
Beteiligung anderer Behörden7
Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung8
Einbeziehung der Öffentlichkeit9
Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung9a
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben9b
Geheimhaltung und Datenschutz10
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen11
Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung12
Vorbescheid und Teilzulassungen13
Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden14
Abschnitt 3
Besondere Verfahrensvorschriften
Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen15
Raumordnungspläne, Raumordnungsverfahren und Zulassungsverfahren16
Aufstellung von Bauleitplänen17
Bergrechtliche Verfahren18
Flurbereinigungsverfahren19
Teil 2
Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen und andere Anlagen (Anlage 1 N.19)
Planfeststellung, Plangenehmigung20
Entscheidung, Nebenbestimmungen21
Verfahren22
Bußgeldvorschriften23
Teil 3
Gemeinsame Vorschriften
Verwaltungsvorschriften24
Übergangsvorschrift25
Anlage
Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"Anlage 1
Kriterien für die Vorprüfung des EinzelfallsAnlage 2

(1) Amtl. Anm.:

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EG Nr. L 73 S. 5) und der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EG Nr. L 175 S. 40)