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§ 52 UVPG - Landschaftsplanungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 
Amtliche Abkürzung
UVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-20

Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.