Versionsverlauf

Anlage 1 UVPG LSA - Vorhaben, die nach Landesrecht der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen (*)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
Amtliche Abkürzung
UVPG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2129.18

Anlage
(zu § 1 Abs. 1 Satz 1)

NrVorhabenSp. 1Sp. 2
1.(weggefallen)
2.Abgrabungen
(oberirdische Gewinnung - Trockenabbau - von Bodenschätzen, die im Verfügungsrecht des Grundeigentümers stehen und nicht dem Bergrecht unterliegen)
2.1Abgrabungen insbesondere von Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Kalkstein, sonstigen Gesteinen und Gips
2.1.1auf mehr als 10 ha AbgrabungsflächeX
2.1.2bis zu 10 ha AbgrabungsflächeA
2.2Abgrabungen von Torf und MoorschlammS
3.Straßenbau
(Bau öffentlicher oder privater Straßen)
3.1Bau einer dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehaltenen, nur über Anschlussstellen oder besonders geregelte Kreuzungen erreichbaren Straße, auf der insbesondere das Halten und Parken verboten istX
3.2Bau einer neuen vier- oder mehrstreifigen Straße, wenn diese neue Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweistX
3.3Bau einer vier- oder mehrstreifigen Straße durch Verlegung oder Ausbau einer bestehenden Straße, wenn dieser geänderte Straßenabschnitt eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweistX
3.4Bau einer Straße, wenn diese Straße eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweistX
3.5Bau einer Straße, wenn diese Straße eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweistA
3.6Bau einer sonstigen StraßeS
4.Seilbahnen
nebst zugehörigen Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr und der Freizeitgestaltung dienenS
5.Schleppaufzüge
nebst zugehörigen Einrichtungen, die nicht einer Skipiste im Sinne von Nr. 6 zugeordnet sind und die dem Fremdenverkehr und der Freizeitgestaltung dienenS
6.Skipisten
(ein durch eine mechanische Aufstiegshilfe erschlossenes Gelände zum Zweck des Abfahrens mit Ski, Skibobs oder Rodeln und zugehörige Einrichtungen)S
7.(weggefallen)
8.Verwendung von Ödland oder naturnahen Flächen zu intensiver LandwirtschaftsnutzungS
Sp. 1X= Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Sp. 2A=Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
S= Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung