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  • ab 27.10.2023 (aktuelle Fassung)

§ 44 SMG - Netzneutralität

Bibliographie

Titel
Saarländisches Mediengesetz
Redaktionelle Abkürzung
SMG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
225-1

Zur Gewährleistung eines den Zielen nach § 42 Absatz 1 entsprechenden Zugangs aller Nutzerinnen und Nutzer zu Rundfunk und Telemedien setzt sich die LMS für eine enge Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen ein. Hierzu gehört auch eine Zusammenarbeit im Hinblick auf die Entwicklung von Anforderungen an Netzneutralität. Die LMS kann zur Erreichung der Ziele nach § 42 Absatz 1 Beobachtungen und Forschungen zur Sicherstellung der Netzneutralität durchführen. Forschung zu Fragen der Netzneutralität kann auch in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene durchgeführt werden.