Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz - HG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
Amtliche Abkürzung
HG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

221

Vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2021 (GV. NRW. S. 1210a)

Inhaltsübersicht (5)§§
Geltungsbereich1
Teil 1
Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen
Rechtsstellung2
Aufgaben3
Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium4
Finanzierung und Wirtschaftsführung5
Strategische Ziele; Hochschulverträge6
Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation7
(weggefallen)7a
Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung8
Teil 2
Mitgliedschaft und Mitwirkung
Mitglieder und Angehörige9
Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen10
Zusammensetzung der Gremien11
Mitgliederinitiative11a
Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien11b
(weggefallen)11c
Verfahrensgrundsätze12
Wahlen zu den Gremien13
Teil 3
Aufbau und Organisation der Hochschule
Kapitel 1
Die zentrale Organisation der Hochschule
Zentrale Organe14
Rektorat15
Aufgaben und Befugnisse des Rektorats16
Wahl der Mitglieder des Rektorats; Abwahl durch die Hochschulwahlversammlung17
Abwahl der Mitglieder des Rektorats durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer17a
Die Rektorin oder der Rektor18
Die Kanzlerin oder der Kanzler19
Die Rechtsstellung der hauptberuflichen Mitglieder des Rektorats20
Hochschulrat21
Senat22
Hochschulwahlversammlung22a
Hochschulkonferenz22b
Fachbereichskonferenz23
Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe24
Hochschulverwaltung25
Kapitel 2
Die dezentrale Organisation der Hochschule
Die Binneneinheiten der Hochschule26
Dekanin oder Dekan27
Fachbereichsrat28
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten; Bibliotheksgebühren; Einrichtungen an der Hochschule29
Lehrerinnen und Lehrerbildung30
Kapitel 3
Hochschulmedizin
Fachbereich Medizin31
Universitätsklinikum31a
Finanzierung31b
Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule32
Teil 4
Das Hochschulpersonal
Kapitel 1
Allgemeine dienstrechtliche Regelungen
Beamtinnen und Beamte der Hochschule33
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule34
(weggefallen)34a
Kapitel 2
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer35
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer36
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern37
Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren37a
Berufungsverfahren38
Tenure Track38a
Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer39
Höchstaltersgrenze für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis39a
Gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen39b
Freistellung und Beurlaubung40
Kapitel 3
Das sonstige Hochschulpersonal
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren41
Lehrkräfte für besondere Aufgaben42
Lehrbeauftragte43
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten44
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen45
Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte46
Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte46a
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung47
Teil 5
Studierende und Studierendenschaft
Kapitel 1
Zugang und Einschreibung
Einschreibung48
Zugang zum Hochschulstudium49
Einschreibungshindernisse50
Exmatrikulation51
Ordnungsverstöße; Ordnungsmaßnahmen51a
Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer52
Kapitel 2
Studierendenschaft
Studierendenschaft53
Studierendenparlament54
Allgemeiner Studierendenausschuss55
Fachschaften56
Ordnung des Vermögens und des Haushalts57
Teil 6
Lehre, Studium und Prüfungen
Kapitel 1
Lehre und Studium
Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot58
Studienberatung; Studienverlaufsvereinbarung58a
Besuch von Lehrveranstaltungen59
Studiengänge60
Regelstudienzeit61
Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung62
Studium in Teilzeit; Teilzeitstudium62a
Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung62b
Kapitel 2
Prüfungen
Prüfungen63
Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen63a
Prüfungsordnungen64
Prüferinnen und Prüfer65
Teil 7
Grade und Zeugnisse
Hochschulgrade, Leistungszeugnis66
Promotion67
Kooperative Promotion67a
Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen67b
Habilitation68
Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen69
Teil 8
Forschung
Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung70
Forschung mit Mitteln Dritter71
Transparenz bei der Forschung mit Mitteln Dritter71a
Teil 9
Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen
Voraussetzungen der Anerkennung72
Anerkennungsverfahren; Akkreditierungsverfahren; Gebühren; Kostentragung73
Folgen der Anerkennung73a
Kirchliche Hochschulen74
Aufsicht über nichtstaatliche Hochschulen74a
Aufhebung und Erlöschen der staatlichen Anerkennung74b
Betrieb von Hochschulen; Niederlassungen von Hochschulen; Franchising mit Hochschulen75
Ordnungswidrigkeiten75a
Teil 10
Ergänzende Vorschriften
Aufsicht über staatlich getragene Hochschulen76
(weggefallen)76a
(weggefallen)76b
Zusammenwirken von Hochschulen und von Hochschulen mit Forschungseinrichtungen77
Errichtung juristischer Personen des öffentlichen Rechts durch Hochschulen77a
Besondere Vorschriften betreffend die Fernuniversität in Hagen77b
Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen77c
Studium eines Erweiterungsfaches nach abgeschlossenem Lehramtsstudium77d
Überleitung des wissenschaftlichen Personals78
Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen79
Kirchenverträge, kirchliche Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Studiengängen80
Zuschüsse81
Deutsche Hochschule der Polizei81a
Ministerium; Verwaltungsvorschriften; Geltung von Gesetzen82
Hochschulbetrieb im Falle einer Epidemie, einer Großeinsatzlage oder einer Katastrophe82a
Regelung betreffend die Finanzströme zwischen dem Land und den verselbständigten Hochschulen83
Inkrafttreten, Übergangsregelungen84

Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.