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§ 17 KiSteuG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz)
Redaktionelle Abkürzung
KiSteuG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
71-19

Die Kultusministerin oder der Kultusminister erlässt im Einvernehmen mit der Ministerin oder dem Minister der Finanzen die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen.