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Gesetz über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz - KWG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7610-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
1.
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen
Begriffsbestimmungen1
Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EG) Nr. 1060/2009 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute1a
(weggefallen) 1b
Ausnahmen2
Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören2a
Rechtsform2b
Inhaber bedeutender Beteiligungen2c
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften2d
Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften2e
Verbotene Geschäfte3
Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht4
2.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(weggefallen)5
Aufgaben6
Besondere Aufgaben6a
Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung6b
Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank7
Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission7a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung7b
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Bankenausschuss7c
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken7d
Zusammenarbeit mit anderen Stellen8
Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis8a
(weggefallen)8b
Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute8c
(weggefallen)8d
Aufsichtskollegien8e
Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen8f
Verschwiegenheitspflicht9
Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Unternehmen
1.
Eigenmittel und Liquidität
Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung10
Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung10a
(weggefallen)10b
Kapitalerhaltungspuffer10c
Antizyklischer Kapitalpuffer10d
Kapitalpuffer für systemische Risiken10e
Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute10f
Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute10g
Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute10h
Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung10i
Liquidität11
(weggefallen)12
Begründung von Unternehmensbeziehungen12a
2.
Kreditgeschäft
Großkredite; Verordnungsermächtigung13
(weggefallen)13a und 13b
Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen13c
(weggefallen)13d
Millionenkredite14
Organkredite15
(aufgehoben)16
Haftungsbestimmung17
Kreditunterlagen18
(weggefallen)18a und 18b
Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18 Absatz 119
Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 1420
(weggefallen)20a bis 20c
Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18 Absatz 121
Verordnungsermächtigung für Millionenkredite22
2a.
Refinanzierungsregister
Registerführendes Unternehmen22a
Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte22b
Refinanzierungsmittler22c
Refinanzierungsregister22d
Bestellung des Verwalters22e
Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt22f
Aufgaben des Verwalters22g
Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen22h
Vergütung des Verwalters22i
Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister22j
Beendigung und Übertragung der Registerführung22k
Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens22l
Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters22m
Rechtsstellung des Sachwalters22n
Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr22o
3.
Kundenrechte
(weggefallen)22p
4.
Werbung und Hinweispflichten der Institute
Werbung23
Sicherungseinrichtung23a
5.
Besondere Pflichten der Institute und ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen
Anzeigen24
Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums24a
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen 24b
Automatisierter Abruf von Kontoinformationen24c
Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung25
Besondere organisatorische Pflichten; Verordnungsermächtigung25a
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung25b
Geschäftsleiter25c
Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan25d
Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern25e
5a.
Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung25f
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr25g
Interne Sicherungsmaßnahmen25h
Vereinfachte Sorgfaltspflichten25i
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung25j
Verstärkte Sorgfaltspflichten25k
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten25l
Verbotene Geschäfte25m
Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft25n
5b.
Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten26
5c.
Offenlegung
Offenlegung durch die Institute26a
6.
Prüfung und Prüferbestellung
(aufgehoben)27
Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen28
Besondere Pflichten des Prüfers29
Bestimmung von Prüfungsinhalten30
7.
Befreiungen
Befreiungen; Verordnungsermächtigung31
Dritter Abschnitt
Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1.
Zulassung zum Geschäftsbetrieb
Erlaubnis32
Versagung der Erlaubnis33
Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union33a
Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums33b
Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall34
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis35
Abberufung von Geschäftsleitern und von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans36
Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte37
Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung38
2.
Bezeichnungsschutz
Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"39
Bezeichnung "Sparkasse"40
Ausnahmen41
Entscheidung der Bundesanstalt42
Registervorschriften43
3.
Auskünfte und Prüfungen
Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und von in die Aufsicht auf zusammengefasster Basis einbezogenen Unternehmen44
Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen44a
Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen44b
Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen44c
4.
Maßnahmen in besonderen Fällen
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität45
Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften45a
Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln45b
Sonderbeauftragter45c
Maßnahmen bei Gefahr46
Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings46a
Insolvenzantrag46b
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen46c
Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen46d
Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums46e
Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge46f
Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs46g
Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs46h
(weggefallen)47
(weggefallen)48
4a.
Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
(weggefallen)48a bis 48s
Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken48t
5.
Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
Sofortige Vollziehbarkeit49
(weggefallen)50
Umlage und Kosten51
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung51a
Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung51b
Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung51c
Fünfter Abschnitt
Sondervorschriften
Sonderaufsicht52
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten52a
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland53
Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland53a
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums53b
Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat53c
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat53d
Sechster Abschnitt
Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
Inhaber bedeutender Beteiligungen53e
Aufsichtskollegien53f
Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien53g
Liquidität53h
Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/201253i
Anzeigen; Verordnungsermächtigung53j
Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen53k
Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln53l
Inhalt des Zulassungsantrags53m
Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei53n
Siebenter Abschnitt
Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis54
Strafvorschriften54a
Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung55
Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite55a
Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite55b
Bußgeldvorschriften56
(weggefallen)57
(weggefallen)58
Geldbußen gegen Unternehmen59
Zuständige Verwaltungsbehörde60
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen60a
Bekanntmachung von Maßnahmen60b
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute61
Überleitungsbestimmungen62
(Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)63
Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet63a
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost64
(weggefallen)64a
(weggefallen)64b
(weggefallen)64c
Übergangsregelung für Großkredite64d
Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen64e
Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz64f
Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz64g
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie64h
Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz64i
Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 200964j
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie64k
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung64l
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie64m
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts64n
Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz64o
Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz64p
Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz64q
Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz64r
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten64s
Übergangsvorschrift zur Verordnung (EU) Nr. 1060/200964t
Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz64u
(Inkrafttreten)65
Informationsbogen für den EinlegerAnhang I

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.