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KWG - Kreditwesengesetz
§§ 52 - 53d, Fünfter Abschnitt - Sondervorschriften
§§ 52 - 53d, Fünfter Abschnitt - Sondervorschriften
§ 52 KWG, Sonderaufsicht
§ 52a KWG, Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
§ 53 KWG, Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§ 53a KWG, Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§ 53b KWG, Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53c KWG, Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
§ 53d KWG, Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat