Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen
(Bremisches Verfassungsschutzgesetz - BremVerfSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen (Bremisches Verfassungsschutzgesetz - BremVerfSchG)
Amtliche Abkürzung
BremVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
12-b-1

Vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 769, 2014 S. 228) (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Zweck des Verfassungsschutzes1
Zuständigkeit und Organisation2
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde3
Aufklärung der Öffentlichkeit4
Begriffsbestimmungen5
Allgemeine Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde6
Besondere Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde7
Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln8
Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung8a
Einsatz von Personen zur Informationsbeschaffung8b
Weitere Auskunftsverlangen8c
Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich von Artikel 13 Grundgesetz9
Weiterverarbeitung; Mitteilung an Betroffene10
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten11
Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen12
Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien13
Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten14
Verfahrensbeschreibungen15
Auskunft an Betroffene16
Grenzen der Übermittlung personenbezogener Daten17
Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde18
Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde19
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde20
Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes21
Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit22
Übermittlungsverbote, Minderjährigenschutz23
Pflichten der empfangenden Stelle24
Nachberichtspflicht25
Parlamentarische Kontrollkommission26
Zusammensetzung, Wahl der Mitglieder27
Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission28
Geschäftsordnung, Geheimhaltung29
Eingaben30
Geltung des Bremischen Datenschutzgesetzes31
Evaluierung32
Außerkrafttreten33

Artikel 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen und zur Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 17. Dezember 2013 (Brem.GBl. S. 769)