§ 13 HmbBNatSchAG - Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz
(zu § 38 Absatz 1 BNatSchG)
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbBNatSchAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 791-1
(1) Die Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz wird zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Aufgaben nach § 37 Absatz 1 BNatSchG erstellt. Sie dient der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Hamburg.
(2) Die Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz enthält insbesondere
- 1.
die Darstellung und Bewertung der unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes bedeutsamen Populationen, Lebensgemeinschaften und Biotope wild lebender Tier-und Pflanzenarten, einschließlich der Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse, der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume sowie der besonders geschützten oder sonst in ihrem Bestand gefährdeten Arten,
- 2.
Aussagen über die Bestandssituation und die Entwicklung der unter Nummer 1 genannten Populationen, Lebensgemeinschaften und Biotope sowie über die wesentlichen Gefährdungsursachen,
- 3.
Festlegungen von Schutz-, Pflege- und Entwicklungszielen sowie von Maßnahmen zu deren Verwirklichung.