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§ 17 StiftG - Bekanntmachungen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Stiftungsgesetz Gesetz Nr. 1168
Redaktionelle Abkürzung
StiftG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
401-1

Die Errichtung, das Erlöschen, die Änderung des Namens oder Zweckes, die Sitzverlegung sowie die Zusammenlegung von Stiftungen werden durch die Stiftungsbehörde im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.