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§ 17 StiftG - Bekanntmachungen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Stiftungsgesetz Gesetz Nr. 1168
Redaktionelle Abkürzung
StiftG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Die Stiftungen haben ihre Errichtung, ihr Erlöschen, die Änderung ihres Namens und Zweckes, die Verlegung ihres Sitzes sowie ihre Zusammenlegung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.