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Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg
(Landespersonalvertretungsgesetz - LPersVG)

Bibliographie

Titel
Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPersVG)
Amtliche Abkürzung
LPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
dev215-1

Vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 18) (1)(2)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 30)

Inhaltsübersicht §§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Bildung von Personalräten1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen3
Beschäftigte4
Gruppen5
Dienststellen6
Vertretung der Dienststelle7
Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot8
Schutz von Auszubildenden in besonderen Fällen9
Schweigepflicht10
Unfallfürsorge11
Abschnitt 2
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
Wahl von Personalräten12
Wahlberechtigung13
Wählbarkeit14
Wählbarkeit in besonderen Fällen15
Anzahl der Mitglieder des Personalrates16
Vertretung der Gruppen17
Abweichende Sitzverteilung und Wahl gruppenfremder Beschäftigter18
Wahlverfahren19
Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat20
Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung21
Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung22
Aufgaben des Wahlvorstandes23
Wahlschutz und Wahlkosten24
Wahlanfechtung25
Abschnitt 3
Amtszeit des Personalrates
Regelmäßige Amtszeit26
Wahlen27
Ausschluss und Auflösung28
Erlöschen der Mitgliedschaft29
Ruhen der Mitgliedschaft30
Ersatzmitglieder31
Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften32
Abschnitt 4
Geschäftsführung des Personalrates
Vorstand und Geschäftsführung33
Einberufung und Leitung von Sitzungen34
Zeitpunkt der Sitzungen und Nichtöffentlichkeit35
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten36
Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit37
Beratung und Abstimmung38
Aussetzung von Beschlüssen39
Teilnahme weiterer Personen40
Sitzungsprotokoll41
Geschäftsordnung42
Sprechstunden43
Kosten44
Abschnitt 5
Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrates
Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung45
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen46
Schutzvorschriften47
Abschnitt 6
Personalversammlung
Zusammensetzung und Durchführung der Personalversammlung48
Einberufung und Tätigkeitsbericht49
Zeitpunkt50
Aufgaben51
Teilnahme weiterer Personen52
Abschnitt 7
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Stufenvertretungen53
Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen54
Gesamtpersonalrat55
Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates56
Abschnitt 8
Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit
Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat57
Ziele der Zusammenarbeit58
Arbeitsschutz und Unfallverhütung59
Abschnitt 9
Beteiligung des Personalrates
Unterrichtung des Personalrates60
Mitbestimmungsverfahren61
Umfang der Mitbestimmung62
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten63
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten64
Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten65
Mitbestimmung in sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten66
Mitbestimmung in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes67
Mitwirkungsverfahren68
Fälle der Mitwirkung69
Initiativrecht70
Dienstvereinbarungen71
Bildung der Einigungsstelle, Kosten72
Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle73
Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle74
Durchführung von Entscheidungen75
Zuständigkeit des Personalrates und der Stufenvertretung76
Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates77
Abschnitt 10
Allgemeine Regelungen auf Landesebene zu ressortübergreifenden Digitalisierungsmaßnahmen
Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände78
Abschnitt 11
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen79
Wahlberechtigung und Wählbarkeit80
Zahl der Mitglieder81
Wahlverfahren und Amtszeit82
Befugnisse und Tätigkeit83
Jugendversammlung84
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung85
Referendarrat86
Zahl der Mitglieder des Referendarrates87
Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates88
Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten89
Zahl der Mitglieder der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten90
Wahlverfahren und Amtszeit der Vertretung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten91
Abschnitt 12
Sonderregelungen für einzelne Verwaltungszweige
Hochschulen92
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen93
Studentische Beschäftigte, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen94
Theater und Orchester95
Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal sowie Schulassistenzkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft96
Kommunaler Bereich97
Abschnitt 13
Einzelvorschriften
Behandlung von Verschlusssachen98
Datenschutz99
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte100
Fachkammern und Fachsenate, Verordnungsermächtigung101
Vorrang des Gesetzes102
Wahlordnung, Verordnungsermächtigung103
Abschnitt 14
Einschränkung von Grundrechten
Einschränkung von Grundrechten104
Abschnitt 15
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften zur Durchführung von Personalratswahlen105
Übergangsvorschriften für den Hochschulbereich106
Sonstige Übergangsvorschriften107

Artikel 1 des Gesetzes zur Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 18)

Nach § 104 werden durch die §§ 59 Absatz 5, 60 Absatz 1 bis 4, 83 Absatz 5, 86 Absatz 3 und 89 Absatz 2 Satz 2 werden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und das Grundrecht auf Datenschutz nach Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg eingeschränkt.