Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
(Hochschulgesetz - HSG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG)
Amtliche Abkürzung
HSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
221-24

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 221-24

Vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, 67)

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Abschnitt
Grundlagen
Geltungsbereich1
Rechtsstellung der Hochschulen2
Aufgaben aller Hochschulen3
Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und Studium4
Qualitätssicherung5
Selbstverwaltungsangelegenheiten und Landesaufgaben6
Verfassung7
Staatliche Finanzierung, Haushaltswesen und Körperschaftsvermögen8
Bauangelegenheiten9
(weggefallen)10
Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Berichte11
Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen12
Mitglieder der Hochschule13
Rechte und Pflichten der Mitglieder14
Beschlüsse15
Öffentlichkeit der Sitzungen16
Wahlen17
Zweiter Abschnitt
Aufbau und Organisation der Hochschule
Organe und Organisationsstruktur18
Hochschulrat19
Universitätsrat20
Senat21
Präsidium22
Präsidentin oder Präsident23
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten24
Kanzlerin oder Kanzler25
Vorzeitige Beendigung der Amtszeit von Präsidiumsmitgliedern26
Gleichstellungsbeauftragte27
Fachbereich28
Fachbereichskonvent29
Dekanin oder Dekan30
Zusammenarbeit der Fachbereiche31
Fachbereich Medizin32
Medizin-Ausschuss33
Zentrale Einrichtungen34
Angegliederte Einrichtungen35
Dritter Abschnitt
Forschung und Wissens- und Technologietransfer
Grundsätze36
Forschung mit Mitteln Dritter37
Vierter Abschnitt
Zugang und Einschreibung
Allgemeine Bestimmungen38
Hochschulzugang39
Immatrikulationshindernisse, Rückmeldung und Beurlaubung40
Verwaltungsgebühren, Beiträge 41
Entlassung42
Doktorandinnen und Doktoranden43
Gaststudierende44
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten45
Fünfter Abschnitt
Studium, Prüfungen, wissenschaftliche Qualifikation, Weiterbildung
Studium46
Hochschuljahr47
Studienberatung48
Studiengänge49
Regelstudienzeit50
Prüfungen und Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten51
Prüfungsordnungen52
Hochschulgrade und Diploma Supplement53
Promotion54
Habilitation55
Führen inländischer Grade56
Führen ausländischer Grade57
Wissenschaftliche Weiterbildung und berufsbegleitendes Studium58
Organisation der wissenschaftlichen Weiterbildung59
Sechster Abschnitt
Hochschulpersonal
Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer60
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren61
Berufung von Professorinnen und Professoren62
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren63
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren64
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorar-Professorinnen und Honorar-Professoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten65
Lehrbeauftragte66
Lehrkräfte für besondere Aufgaben67
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter68
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte69
Lehrverpflichtung70
Angehörige des öffentlichen Dienstes71
Siebter Abschnitt
Studierendenschaft
Rechtsstellung, Aufgaben, Organe72
Satzung73
Beitrag der Studierenden74
Haushaltswirtschaft, Haftung75
Achter Abschnitt
Hochschulen in freier Trägerschaft
Staatliche Anerkennung76
Lehrkräfte77
Erlöschen und Aufhebung der Anerkennung78
Aufsicht79
Niederlassung externer Hochschulen80
Ordnungswidrigkeiten81
Neunter Abschnitt
Klinikum
Rechtsstellung82
Aufgaben83
Organe84
Aufgaben des Aufsichtsrats85
Zusammensetzung und Geschäftsführung des Aufsichtsrats86
Aufgaben des Vorstands87
Zusammensetzung und Geschäftsführung des Vorstands88
Hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte89
Zentren, Kliniken, Institute und zentrale Einrichtungen90
Personal91
Wirtschaftsführung, Gewährträgerhaftung92
Zehnter Abschnitt
Bestimmungen für einzelne Hochschulen, Schlussbestimmungen
Künstlerische Hochschulen93
Fachhochschulen94
Verkündung von Verordnungen, Bekanntmachung von Satzungen95
Geltungsdauer von Verordnungen95a
Studienkolleg an der Fachhochschule Kiel96

Artikel 1 des Hochschulgesetzes vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.