Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe
(Hessisches Altenpflegehilfegesetz - HAltPflHG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe (Hessisches Altenpflegehilfegesetz - HAltPflHG)
Amtliche Abkürzung
HAltPflHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
353-56

GVBl. II 353-56

Vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 752)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Berufsbezeichnung1
Erlaubnis2
Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit3
Ausbildungsziel, Dauer und Struktur der Ausbildung4
Urlaub und Fehlzeiten5
Verkürzung der Ausbildungsdauer6
Ausbildungs- und Prüfungsordnung7
Ausbildungsvertrag8
Nichtigkeit von Vereinbarungen9
Pflichten der Altenpflegehilfeschule10
Pflichten der Schülerinnen und Schüler11
Praktische Ausbildung12
Ausbildungsverhältnis und Probezeit13
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses14
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis15
Vereinbarungen zuungunsten der Auszubildenden16
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern17
Zweiter Abschnitt
Kosten
Ausbildungsgebühren18
Kostenerstattung19
Dritter Abschnitt
Zuständigkeiten
Zuständige Behörde20
Vierter Abschnitt
Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrigkeiten21
Fünfter Abschnitt
Anwendungsvorschriften
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes22
Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung23
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten25

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381)