Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und zur Ausführung des Altenpflegegesetzes
(Hessisches Altenpflegegesetz - HAltPflG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und zur Ausführung des Altenpflegegesetzes (Hessisches Altenpflegegesetz - HAltPflG)
Amtliche Abkürzung
HAltPflG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
353-56

GVBl. II 353-56

Vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2012 (GVBl. I S. 581)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Berufsbezeichnung1
Erlaubnis2
Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit3
Ausbildungsziel, Dauer und Struktur der Ausbildung4
Urlaub und Fehlzeiten5
Verkürzung gleichwertiger Ausbildungen6
Ausbildungs- und Prüfungsordnung7
Ausbildungsvertrag8
Nichtigkeit von Vereinbarungen9
Pflichten der Altenpflegeschule10
Pflichten der Schülerinnen und Schüler11
Praktische Ausbildung12
Ausbildungsverhältnis und Probezeit13
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses14
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis15
Vereinbarungen zuungunsten der Auszubildenden16
Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern17
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes18
Ordnungswidrigkeiten19
Übergangsvorschriften20
Zweiter Abschnitt
Ausführung des Altenpflegegesetzes
Altenpflegeschulen21
Erprobungsprojekte22
Dritter Abschnitt
Kosten
Ausbildungsgebühren23
Kostenerstattung24
Vierter Abschnitt
Weiterbildung
Zusätzliche berufliche Qualifikationen25
Fünfter Abschnitt
Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
Zuständige Behörde26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten27

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Altenpflegerechts und anderer Vorschriften vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381)