Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
- Amtliche Abkürzung
- BbgSÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 12-2
Vom 30. Juli 2001 (GVBl. I S. 126)
Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 8)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Allgemeines | |
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes | 1 |
Abschnitt 2 | |
Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen | |
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten | 2 |
Betroffener Personenkreis | 3 |
Zuständigkeit | 4 |
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte | 5 |
Verschlusssachen | 6 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 7 |
Rechte und Pflichten der betroffenen und mitbetroffenen Person | 8 |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) | 10 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) | 11 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) | 12 |
Datenerhebung | 13 |
Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung | 14 |
Maßnahmen der zuständigen Stelle | 15 |
Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten | 16 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 17 |
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 18 |
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle | 18a |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 19 |
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung | 20 |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 21 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte | 22 |
Verarbeitung personenbezogener Daten | 23 |
Übermittlung und Zweckbindung | 24 |
Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten | 25 |
Auskunft, Akteneinsicht | 26 |
Abschnitt 3 | |
Geheim- und Sabotageschutz bei nicht öffentlichen Stellen | |
Anwendungsbereich | 27 |
Zuständigkeit | 28 |
Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten | 29 |
Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte | 30 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen | 31 |
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung | 32 |
Verarbeitung personenbezogener Daten | 33 |
Abschnitt 4 | |
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 34 |
Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679 | 35 |
Einschränkung von Grundrechten | 36 |
Lebens-, verteidigungswichtige oder besonders gefahrenträchtige Einrichtungen, Verordnungsermächtigung | 37 |
Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften | 38 |
Übergangsregelung | 39 |