Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
Amtliche Abkürzung
BbgSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
12-2

Vom 30. Juli 2001 (GVBl. I S. 126)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 8)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeines
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes1
Abschnitt 2
Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten2
Betroffener Personenkreis3
Zuständigkeit4
Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte5
Verschlusssachen6
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse7
Rechte und Pflichten der betroffenen und mitbetroffenen Person8
Arten der Sicherheitsüberprüfung9
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)11
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)12
Datenerhebung13
Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung14
Maßnahmen der zuständigen Stelle15
Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten16
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit18
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle18a
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung19
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung20
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte21
Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte22
Verarbeitung personenbezogener Daten23
Übermittlung und Zweckbindung24
Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten25
Auskunft, Akteneinsicht26
Abschnitt 3
Geheim- und Sabotageschutz bei nicht öffentlichen Stellen
Anwendungsbereich27
Zuständigkeit28
Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten29
Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte30
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen31
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung32
Verarbeitung personenbezogener Daten33
Abschnitt 4
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
Reisebeschränkungen34
Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/67935
Einschränkung von Grundrechten36
Lebens-, verteidigungswichtige oder besonders gefahrenträchtige Einrichtungen, Verordnungsermächtigung37
Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften38
Übergangsregelung39