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BbgSÜG,BB - Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
§§ 2 - 26, Abschnitt 2 - Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
§§ 2 - 26, Abschnitt 2 - Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
§ 2 BbgSÜG, Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
§ 3 BbgSÜG, Betroffener Personenkreis
§ 4 BbgSÜG, Zuständigkeit
§ 5 BbgSÜG, Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
§ 6 BbgSÜG, Verschlusssachen
§ 7 BbgSÜG, Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 8 BbgSÜG, Rechte und Pflichten der betroffenen und mitbetroffenen Person
§ 9 BbgSÜG, Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 10 BbgSÜG, Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
§ 11 BbgSÜG, Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
§ 12 BbgSÜG, Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
§ 13 BbgSÜG, Datenerhebung
§ 14 BbgSÜG, Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung
§ 15 BbgSÜG, Maßnahmen der zuständigen Stelle
§ 16 BbgSÜG, Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten
§ 17 BbgSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 18 BbgSÜG, Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 18a BbgSÜG, Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 19 BbgSÜG, Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 20 BbgSÜG, Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
§ 21 BbgSÜG, Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 22 BbgSÜG, Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 23 BbgSÜG, Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 24 BbgSÜG, Übermittlung und Zweckbindung
§ 25 BbgSÜG, Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten
§ 26 BbgSÜG, Auskunft, Akteneinsicht