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Gesetz über den Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz)
Amtliche Abkürzung
WpHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-4

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3408)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ausnahmen2a
Abschnitt 2
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(weggefallen)3
Aufgaben und Befugnisse4
Wertpapierrat5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland6
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland7
Verschwiegenheitspflicht8
Meldepflichten9
Anzeige von Verdachtsfällen10
(weggefallen)11
Abschnitt 3
Insiderüberwachung
Insiderpapiere12
Insiderinformationen13
Verbot von Insidergeschäften14
Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen15
Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften15a
Führung von Insiderverzeichnissen15b
Aufzeichnungspflichten16
Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten16a
Aufbewahrung von Verbindungsdaten16b
(weggefallen)17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
(weggefallen)20
Abschnitt 4
Überwachung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation
Verbot der Marktmanipulation20a
(weggefallen)20b
Abschnitt 5
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen21
Zurechnung von Stimmrechten22
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten23
Mitteilung durch Konzernunternehmen24
Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft25
Veröffentlichungspflichten von Gesellschaften mit Sitz im Ausland26
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen27
Rechtsverlust28
Richtlinien der Bundesanstalt29
(weggefallen)30
Abschnitt 6
Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und hinsichtlich Finanzanalysen, Verjährung von Ersatzansprüchen
Allgemeine Verhaltensregeln31
Besondere Verhaltensregeln32
Organisationspflichten33
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten34
Getrennte Vermögensverwahrung34a
Analyse von Finanzinstrumenten34b
Anzeigepflicht34c
Überwachung der Meldepflichtigen und Verhaltensregeln35
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln36
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum36a
Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen36b
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland36c
Ausnahmen37
Verjährung von Ersatzansprüchen37a
Abschnitt 7
Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen37b
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen37c
Abschnitt 8
Finanztermingeschäfte
Information bei Finanztermingeschäften37d
Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs37e
Überwachung der Informationspflichten37f
Verbotene Finanztermingeschäfte37g
Abschnitt 9
Schiedsvereinbarungen
Schiedsvereinbarungen37h
Abschnitt 10
Ausländische organisierte Märkte
Erlaubnis37i
Versagung der Erlaubnis37j
Aufhebung der Erlaubnis37k
Untersagung37l
Anzeige37m
Abschnitt 11
Überwachung von Unternehmensabschlüssen
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten37n
Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt37o
Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle37p
Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle37q
Mitteilungen an andere Stellen37r
Internationale Zusammenarbeit37s
Widerspruchsverfahren37t
Beschwerde37u
Abschnitt 12
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften38
Bußgeldvorschriften39
Zuständige Verwaltungsbehörde40
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilung in Strafsachen40a
Bekanntmachung von Maßnahmen40b
Abschnitt 13
Übergangsbestimmungen
Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten41
Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 1142
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a43
Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte44
Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 1145