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Gesetz über den Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz)
Amtliche Abkürzung
WpHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-4

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 945)

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ausnahmen2a
Wahl des Herkunftsstaates2b
Abschnitt 2
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(ohne Titel)3
Aufgaben und Befugnisse4
Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems4a
Wertpapierrat5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland6
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland7
Verschwiegenheitspflicht8
Meldepflichten9
Anzeige von Verdachtsfällen10
Verpflichtung des Insolvenzverwalters11
Abschnitt 3
Insiderüberwachung
Insiderpapiere12
Insiderinformation13
Verbot von Insidergeschäften14
Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister15
Mitteilung von Geschäften, Veröffentlichung und Übermittlung an das Unternehmensregister15a
Führung von Insiderverzeichnissen15b
Aufzeichnungspflichten16
Überwachung der Geschäfte der bei der Bundesanstalt Beschäftigten16a
Aufbewahrung von Verbindungsdaten16b
Abschnitt 3a
Ratingagenturen
Überwachung von Ratingagenturen17
(ohne Titel)18
(ohne Titel)19
(ohne Titel)20
Abschnitt 4
Überwachung des Verbots der Marktmanipulation
Verbot der Marktmanipulation20a
(ohne Titel)20b
Abschnitt 5
Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen21
Zurechnung von Stimmrechten22
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten23
Mitteilung durch Konzernunternehmen24
Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten 25
Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister26
Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister26a
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen 27
Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen 27a
Rechtsverlust28
Richtlinien der Bundesanstalt29
Befreiungen29a
Handelstage30
Abschnitt 5a
Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern30a
Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung30b
Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten30c
Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum30d
Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister30e
Befreiung30f
Ausschluss der Anfechtung30g
Abschnitt 5b
Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln30h
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen30i (2)
Verbot von bestimmten Kreditderivaten30j
Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
Allgemeine Verhaltensregeln31
Kunden31a
Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien31b
Bearbeitung von Kundenaufträgen31c
Zuwendungen31d
Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen31e
Betrieb eines multilateralen Handelssystems31f
Vor- und Nachhandelstransparenz für multilaterale Handelssysteme31g
Veröffentlichungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach dem Handel31h
Systematische Internalisierung32
Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer32a
Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt32b
Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer32c
Zugang zu Quotes, Geschäftsbedingungen bei systematischer Internalisierung32d
Organisationspflichten33
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen33a
Mitarbeiter und Mitarbeitergeschäfte33b
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht34
Getrennte Vermögensverwahrung34a
Analyse von Finanzinstrumenten34b
Anzeigepflicht34c
Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln35
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln36
Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum36a
Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen36b
(weggefallen)36c
Ausnahmen37
(weggefallen)37a
Abschnitt 7
Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen37b
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen37c
Abschnitt 8
Finanztermingeschäfte
(weggefallen)37d
Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs37e
(weggefallen)37f
Verbotene Finanztermingeschäfte37g
Abschnitt 9
Schiedsvereinbarungen
Schiedsvereinbarungen37h
Abschnitt 10
Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
Erlaubnis37i
Versagung der Erlaubnis37j
Aufhebung der Erlaubnis37k
Untersagung37l
(weggefallen)37m
Abschnitt 11
Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1
Überwachung von Unternehmensabschlüssen
Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten37n
Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt37o
Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle37p
Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle37q
Mitteilungen an andere Stellen37r
Internationale Zusammenarbeit37s
Widerspruchsverfahren37t
Beschwerde37u
Unterabschnitt 2
Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
Jahresfinanzbericht37v
Halbjahresfinanzbericht37w
Zwischenmitteilung der Geschäftsführung37x
Konzernabschluss37y
Ausnahmen37z
Abschnitt 12
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften38
Bußgeldvorschriften39
Zuständige Verwaltungsbehörde40
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen40a
Bekanntmachung von Maßnahmen40b
Abschnitt 13
Übergangsbestimmungen
Übergangsregelung für Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten41
Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 1142
Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h42a
Übergangsregelung für die Mitteilungsund Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i42b
Übergangsregelung für das Verbot von Kreditderivaten nach § 30j42c
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a43
Übergangsregelung für ausländische organisierte Märkte44
Anwendungsbestimmung zum Abschnitt 1145
Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz46
Anwendungsbestimmung für § 3447

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

(2) Red. Anm.:

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 945) tritt § 30i am 26. März 2012 in Kraft.