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Gesetz über den Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
Amtliche Abkürzung
WpHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-4

Vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) (1)

Geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1959)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Organisation3
Aufgaben4
Wertpapierrat5
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland6
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland7
Verschwiegenheitspflicht8
Meldepflichten9
Zwangsmittel10
Kosten11
Abschnitt 3
Insiderüberwachung
Insiderpapiere12
Insider13
Verbot von Insidergeschäften14
Veröffentlichung und Mitteilung kursbeeinflussender Tatsachen15
Laufende Überwachung16
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten17
Strafverfahren bei Insidervergehen18
Internationale Zusammenarbeit19
Ausnahmen20
Abschnitt 4
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen21
Zurechnung von Stimmrechten22
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten23
Mitteilung durch Konzernunternehmen24
Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft25
Veröffentlichungspflichten von Gesellschaften mit Sitz im Ausland26
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen27
Ruhen des Stimmrechts28
Befugnisse des Bundesaufsichtsamtes29
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland30
Abschnitt 5
Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Allgemeine Verhaltensregeln31
Besondere Verhaltensregeln32
Organisationspflichten33
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten34
Überwachung der Verhaltensregeln35
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln36
Ausnahmen37
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften38
Bußgeldvorschriften39
Zuständige Verwaltungsbehörde40
Abschnitt 7
Übergangsbestimmungen
Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht41

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749)