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Gesetz über den Wertpapierhandel
(Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
Amtliche Abkürzung
WpHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4110-4

Vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. April 1998 (BGBl. I S. 786)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Ausnahmen2a
Abschnitt 2
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Organisation3
Aufgaben4
Wertpapierrat5
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland6
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland7
Verschwiegenheitspflicht8
Meldepflichten9
Zwangsmittel10
Umlage und Kosten11
Abschnitt 3
Insiderüberwachung
Insiderpapiere12
Insider13
Verbot von Insidergeschäften14
Veröffentlichung und Mitteilung kursbeeinflussender Tatsachen15
Laufende Überwachung16
Überwachung der Geschäfte der beim Bundesaufsichtsamt Beschäftigten16a
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten17
Strafverfahren bei Insidervergehen18
Internationale Zusammenarbeit19
Ausnahmen20
Abschnitt 4
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen21
Zurechnung von Stimmrechten22
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten23
Mitteilung durch Konzernunternehmen24
Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft25
Veröffentlichungspflichten von Gesellschaften mit Sitz im Ausland26
Nachweis mitgeteilter Beteiligungen27
Rechtsverlust28
Befugnisse des Bundesaufsichtsamtes29
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland30
Abschnitt 5
Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Verjährung von Ersatzansprüchen
Allgemeine Verhaltensregeln31
Besondere Verhaltensregeln32
Organisationspflichten33
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten34
Getrennte Vermögensverwaltung34a
Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln35
Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln36
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum36a
Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen36b
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland36c
Ausnahmen37
Verjährung von Ersatzansprüchen37a
Abschnitt 6
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften38
Bußgeldvorschriften39
Zuständige Verwaltungsbehörde40
Mitteilungen in Strafsachen40a
Abschnitt 7
Übergangsbestimmungen
Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht41
Übergangsregelung für die Kostenerstattungspflicht nach § 1142
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a43

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes vom 26. Juli 1994 (BGBl. I S. 1749)