§ 1 HG 2021 - Feststellung des Haushaltsplanes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2021
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 630-4w
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 15 995 905 100 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 7 720 670 500 Euro.