Versionsverlauf

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021
(Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021)
Amtliche Abkürzung
HG 2021
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4w

Vom 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 35) (1)

Geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2021 (GVBl. I Nr. 17)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen2
Tilgungsplan3
Gewährleistungen4
Grundsätze für neue Steuerungsinstrumente5
Neue Steuerungsinstrumente im Bereich des Landtages, Verfassungsgerichts und Landesrechnungshofes6
Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen7
Mehrausgaben, Komplementärmittel8
Mehrausgaben zur Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie9
Sonderfinanzierungen10
Industrieansiedlungsverträge11
Besondere Regelungen für Zuwendungen12
Personalwirtschaftliche Regelungen13
Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen14
Ausbringung zusätzlicher Leerstellen15
Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamtinnen und Beamte16
Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken17
Besondere Regelungen für geheim zu haltende Ausgaben18
Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages19
Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen20
Inkrafttreten21
Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021
Gesamtplan
Anlage

Zur Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2022 siehe Haushaltsgesetz 2022 vom 17. Dezember 2021 (GVBl. I Nr. 34)