Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII)
Amtliche Abkürzung
AGSGB XII
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2170-1

Vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2011 (Amtsbl. I S. 556)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Träger der Sozialhilfe1
Sachliche Zuständigkeit2
Heranziehung von Gemeinden durch die örtlichen Träger3
Heranziehung örtlicher Träger und von Gemeinden durch den überörtlichen Träger4
Kostenträger5
Verteilung der Erstattungsleistungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung6
Zuständige Behörden7
Erhöhung der Einkommensgrenze8
Bestellung der Landesärztin oder des Landesarztes9
Kostenbeteiligung bei Unterbringung nach § 2 Abs. 2 Nr. 610
Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen11
Vorläufige Hilfeleistung12
Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe13
Beiräte für Sozialhilfe bei den örtlichen Trägern14
Landesbeirat für Sozialhilfe15
Beteiligung sozial erfahrener Dritter beim Widerspruchsverfahren16
Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe und der freien Wohlfahrtspflege17

Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1564 zur Anpassung von Landesrecht an das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438)