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Anlage 1.1.11 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 11 5)

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Amtmann

Kanzler 2)

Kriminalhauptkommissar 1)

Polizeihauptkommissar 1)

Seeoberkapitän 3)

Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - 4)

Hauptmann 1)

Kapitänleutnant 1)

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.

Im Auswärtigen Dienst.

Im Bundesbereich.

Als Eingangsamt.

Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2).