Anlage 1.1.11 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 11 5)
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Amtmann
Kanzler 2)
Kriminalhauptkommissar 1)
Polizeihauptkommissar 1)
Seeoberkapitän 3)
Fachlehrer
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - 4)
Hauptmann 1)
Kapitänleutnant 1)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Im Auswärtigen Dienst.
Im Bundesbereich.
Als Eingangsamt.
Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2).