MRVG,SL - MaßregelvollzugsG

Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt
(Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Amtliche Abkürzung
MRVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
312-1

Vom 29. November 1989 (Amtsbl. 1990 S. 81, 334)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (Amtsbl. S. 1226)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
I. Abschnitt
Grundsätze
Anwendungsbereich1
Ziele2
Gestaltung3
Einschränkungen4
II. Abschnitt
Einrichtungen, Organisation
Einrichtungen5
Vollstreckungsplan6
III. Abschnitt
Planung, Gestaltung
Aufnahme7
Behandlungs- und Eingliederungsplan8
Behandlung9
Gesundheitshilfe10
Ausbildung, Beruf11
Maß des Freiheitsentzugs12
Hausordnung13
IV. Abschnitt
Rechte, Einschränkungen
Persönlicher Besitz14
Besuche, Telefongespräche15
Hörfunk, Fernsehen16
Schriftwechsel, Pakete, Zeitungen17
Religionsausübung18
Besondere Sicherungsmaßnahmen, Festnahmen19
Unmittelbarer Zwang20
Begründungspflicht21
V. Abschnitt
Finanzielle Regelungen
Verfügung über eigenes Geld, Barbetrag22
Arbeitsentgelt, Zuwendungen23
Überbrückungsgeld24
Verwahrung25
VI. Abschnitt
Beschwerderecht, Besuchskommission
Beschwerderecht26
Besuchskommission27
VII. Abschnitt
Zuständigkeiten, Kosten
Zuständigkeiten28
Kosten29
VIII. Abschnitt
Patientendatenschutz, Akteneinsicht
Personenbezogene Daten30
Erhebung, Speicherung und sonstige Nutzung31
Forschung, Ausbildung, Fortbildung32
Löschung von Daten33
Akteneinsicht34
Datenverarbeitung im Auftrag35
IX. Abschnitt
Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Verwaltungsvorschriften36
Einschränkung von Grundrechten37
Personen- und Funktionsbezeichnungen38
In-Kraft-Treten39

§§ 1 - 4, I. Abschnitt - Grundsätze

§ 1 MRVG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Amtliche Abkürzung
MRVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
312-1

Dieses Gesetz regelt den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt.

§ 2 MRVG - Ziele

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Amtliche Abkürzung
MRVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
312-1

Der Maßregelvollzug soll den untergebrachten Patienten durch Behandlung und Betreuung befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen, und die Allgemeinheit vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten schützen.

§ 3 MRVG - Gestaltung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG)
Amtliche Abkürzung
MRVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
312-1

(1) Behandlung und Betreuung haben therapeutischen und pädagogischen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Sie sollen die Bereitschaft des Patienten zu Mitwirkung und Verantwortungsbewusstsein wecken und fördern.

(2) Das Leben in Einrichtungen des Maßregelvollzuges ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit anzugleichen, wie es ohne Beeinträchtigung der Ziele des § 2 möglich ist.

(3) Zur Förderung von Behandlung, Betreuung und Eingliederung sollen die Einrichtungen mit geeigneten Personen, Organisationen, Behörden und Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten.