KWO,RP - Kommunalwahlordnung

Kommunalwahlordnung (KWO)

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

Vom 11. Oktober 1983 (GVBl. S. 247, BS 2021-1-1)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. November 2023 (GVBl. S. 389)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Wahlen zu den Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag und zu den Ortsbeiräten
Erster Abschnitt
Wahlorgane
Landeswahlleiter1
Wahlleiter2
Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung3
Wahlausschuss4
Wahlvorsteher und Wahlvorstand5
Auszählungsvorstände5a
Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand6
Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der Wahl
Erster Unterabschnitt
Stimmbezirke
(weggefallen)7
Allgemeine Stimmbezirke8
Sonderstimmbezirke9
Zweiter Unterabschnitt
Wählerverzeichnis
Aufstellung und Form des Wählerverzeichnisses10
Eintragung der Wahlberechtigten11
Eintragung nicht gemeldeter Wahlberechtigter11a
Benachrichtigung der Wahlberechtigten12
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen13
Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis14
Berichtigung des Wählerverzeichnisses15
Abschluss des Wählerverzeichnisses16
Dritter Unterabschnitt
Wahlschein, Briefwahlunterlagen
Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheins17
Wahlscheinantrag18
Erteilung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen19
Erteilung der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen an bestimmte Personengruppen20
Vermerk im Wählerverzeichnis21
Versagung des Wahlscheins22
Vierter Unterabschnitt
Wahlvorschläge
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen23
Wahlvorschlagsrecht24
Inhalt und Form der Wahlvorschläge25
Unterschreiben von Wahlvorschlägen26
Einreichung der Wahlvorschläge, Vorprüfung27
(weggefallen)28
Zulassung der Wahlvorschläge29
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge, Bekanntmachung bei Mehrheitswahl30
(weggefallen)31
Fünfter Unterabschnitt
Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge
Stimmzettel bei Verhältniswahl32
Stimmzettel bei Mehrheitswahl33
Stimmzettelumschläge34
Wahlbriefumschläge35
Beschaffung36
Sechster Unterabschnitt
Einrichtung der Wahlräume
Wahl- und Auszählungsräume37
Wahlkabinen38
Wahlurne39
Wahltisch40
Siebter Unterabschnitt
Wahlbekanntmachungen
Bekanntmachung des Wahltags41
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung42
Dritter Abschnitt
Wahlhandlung
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ausstattung des Wahlvorstands43
Eröffnung der Wahlhandlung44
Ordnung im Wahlraum45
Stimmabgabe46
Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen47
Schluss der Wahlhandlung48
Zweiter Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen
Durchführung der Briefwahl49
Stimmabgabe in Sonderstimmbezirken50
Vierter Abschnitt
Feststellung des Wahlergebnisses
Erster Unterabschnitt
Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand
Beginn der Ermittlung des Wahlergebnisses51
Zählung der Wähler52
Zählung der Stimmen bei personalisierter Verhältniswahl53
Zählung der Stimmen bei der Bezirkstagswahl54
Zählung der Stimmen bei Mehrheitswahl55
Einsatz elektronischer Datenverarbeitung, Zulassung des Programms zur Stimmenauszählung55a
Zählung der Stimmen und Ermittlung des Wahlergebnisses unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung55b
Einbeziehung der Briefwahl in das Wahlergebnis des Stimmbezirks56
Gesonderte Feststellung des Briefwahlergebnisses57
Schnellmeldung58
Wahlniederschrift59
Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen60
Ermittlung des Wahlergebnisses durch Wahl- und Auszählungsvorstand60a
Zweiter Unterabschnitt
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet
Ermittlung des vorläufigen Wahl- und Zwischenergebnisses, Schnellmeldung61
Übersendung der Wahlniederschriften62
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses63
Benachrichtigung der Gewählten64
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses65
Ersatzpersonen66
Fünfter Abschnitt
Wahlprüfung
Zuständigkeit67
Ungültigkeit der Wahl68
Wiederholungswahl69
Zweiter Teil
Wahl der Bürgermeister und Landräte sowie der Ortsvorsteher
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Grundsatz70
Wahlleiter71
Zweiter Abschnitt
Vorbereitung der Wahl, Wahlhandlung, Feststellung des Wahlergebnisses
Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Bekanntmachung72
Wahlschein, Briefwahl73
Wahlvorschläge74
Stimmzettel, Stimmzettelumschläge75
Wahlbekanntmachung, Stimmabgabe76
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, öffentliche Bekanntmachung77
Dritter Abschnitt
Stichwahl
Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis, Wahlschein78
Stimmzettel, Wahlbekanntmachung79
Ergebnis der Stichwahl80
Vierter Abschnitt
Nachholungswahl, Wiederholungswahl
Nachholungswahl81
Wiederholungswahl82
Dritter Teil
Bürgerentscheid
Grundsatz83
Abstimmungsorgane84
Vorbereitung der Abstimmung85
Stimmabgabe86
Feststellung des Abstimmungsergebnisses87
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vordrucke88
Sicherung der Wahlunterlagen89
Vernichtung von Wahlunterlagen90
Öffentliche Bekanntmachungen91
In-Kraft-Treten92
AnlagenAnlage 1 bis 32

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 69, Erster Teil - Wahlen zu den Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und Kreistagen sowie zum Bezirkstag und zu den Ortsbeiräten

§§ 1 - 6, Erster Abschnitt - Wahlorgane

§ 1 KWO - Landeswahlleiter

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

(1) Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom fachlich zuständigen Ministerium auf unbestimmte Zeit ernannt.

(2) Nach der Festsetzung des Wahltags macht das fachlich zuständige Ministerium die Namen des Landeswahlleiters und seines Stellvertreters sowie die Anschrift ihrer Dienststelle mit Telekommunikationsanschlüssen öffentlich bekannt.

(3) Dem Landeswahlleiter obliegen die ihm durch das Kommunalwahlgesetz (KWG) und die Rechtsverordnungen nach § 76 KWG übertragenen Aufgaben. Er berät die zuständigen Aufsichtsbehörden und die Landesverbände der Gemeinden und Städte sowie der Landkreise bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, stellt das Gesamtergebnis für das Land fest und macht die Gesamtergebnisse öffentlich bekannt.

§ 2 KWO - Wahlleiter

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2021-1-1

Nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und dieser Verordnung werden geleitet

  1. 1.

    die Wahlen zum Gemeinderat und zum Ortsbeirat vom Bürgermeister der Gemeinde als Gemeindewahlleiter,

  2. 2.

    die Wahl zum Verbandsgemeinderat vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde als Verbandsgemeindewahlleiter,

  3. 3.

    die Wahl zum Kreistag vom Landrat als Kreiswahlleiter,

  4. 4.

    die Wahl zum Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz vom Vorsitzenden des Bezirkstags als Bezirkswahlleiter.