KWahlO,NW - Kommunalwahlordnung

Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Amtliche Abkürzung
KWahlO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1112

Vom 31. August 1993 (GV. NW. S. 592, 967) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d)

Inhaltsübersicht(2)§§
I.
Wahlorgane und Wahlbehörden
Aufgaben der Vertretung1
Aufgaben des Wahlausschusses2
Aufgaben des Wahlleiters3
Aufgaben des Bürgermeisters4
Aufgaben der Aufsichtsbehörden5
Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse6
Wahlvorsteher und Wahlvorstand7
Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand8
Beweglicher Wahlvorstand9
Sonderstimmbezirke10
II.
Wählerverzeichnis und Wahlschein
Führung des Wählerverzeichnisses, Datenschutz11
Eintragung der Wahlberechtigten12
Benachrichtigung der Wahlberechtigten13
Bekanntmachung über Wählerverzeichnisse und Wahlscheine14
Einsicht in das Wählerverzeichnis15
Einspruch und Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis16
Berichtigung des Wählerverzeichnisses17
Abschluss des Wählerverzeichnisses18
Wahlscheinantrag19
Erteilung von Wahlscheinen, Datenschutz20
Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen21
Vermerk im Wählerverzeichnis22
Einspruch und Beschwerde gegen die Versagung eines Wahlscheins23
III.
Wahlvorschläge, Wahlvorbereitung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen24
Nachweis von Satzung und Programm25
Inhalt und Form der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke, Datenschutz26
Vorprüfung der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke durch den Wahlleiter27
Zulassung der Wahlvorschläge in den Wahlbezirken28
Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlausschusses29
Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke30
Reservelisten31
Stimmzettel, Stimmzettelschablonen, Umschläge32
IV.
Durchführung der Wahl
Wahlbekanntmachung33
Ausstattung des Wahlvorstandes34
Wahlräume34a
Wahlkabine35
Wahlurnen36
Wahltisch37
Eröffnung der Wahlhandlung38
Öffentlichkeit der Wahl, Ordnung im Wahlraum39
Stimmabgabe40
Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen41
Vermerk über die Stimmabgabe42
Stimmabgabe mit Wahlschein43
Schluss der Wahlhandlung44
V.
Besondere Regelungen der Stimmabgabe
Wahl in Sonderstimmbezirken45
Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- und Pflegeheimen46
Stimmabgabe in Klöstern47
Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten48
VI.
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse, Wahlniederschrift
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk49
Zählung der Wähler50
Zählung der Stimmen51
Ungültige Stimmen52
Schnellmeldungen53
Wahlniederschrift54
Abschluss des Wahlgeschäfts55
VII.
Durchführung der Briefwahl
Briefwahl56
Aufgaben des Bürgermeisters bei der Briefwahl57
Tätigkeit des Briefwahlvorstandes58
Ermittlung des Briefwahlergebnisses59
Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl durch den Briefwahlvorstand60
VIII.
Verteilung der Sitze
Feststellung des Wahlergebnisses61
Benachrichtigung der Gewählten62
Veröffentlichung des Wahlergebnisses63
IX.
Nachwahlen64
X.
Wahlprüfung, Ausscheiden und Ersatz von Vertretern
Bekanntgabe von Entscheidungen65
Wahlprüfung66
Wiederholungswahl67
Verzicht68
Ersatzbestimmung von Vertretern69
XI.
Wahl der Bezirksvertretungen
Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften70
Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen71
Listenwahlvorschläge72
Stimmzettel73
Anwendung einzelner Bestimmungen74
Gleichzeitige Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen75
XIa.
Wahl der Bürgermeister und Landräte
Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften75a
Wahlvorschläge75b
Stimmzettel75c
Anwendung einzelner Bestimmungen75d
Abwahl von Bürgermeistern und Landräten75e
XIb.
Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften 75f
Stimmbezirke, Wahlvorstände, Wahlräume, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung75g
Wahlscheine, Briefwahlunterlagen75h
Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen75i
Inhalt und Form der Listenwahlvorschläge75j
Stimmzettel, Wahlurne75k
Wahlbekanntmachung75l
Ausübung der Briefwahl 75m
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses75n
Nachwahlen75o
XII.
Allgemeine Vorschriften
Funktionsbezeichnungen76
Wahlkosten77
Feststellung der Bevölkerungs- und Einwohnerzahlen und der Zahl der Wahlberechtigten78
Beschaffung von Vordrucken und Stimmzetteln79
Wahlstatistik80
Sicherung der Wahlunterlagen81
Vernichtung von Wahlunterlagen82
Öffentliche Bekanntmachung83
(weggefallen)84
XIII.
Gleichzeitige Durchführung mit Parlamentswahlen
Grundsatz85
Stimmbezirk, Wahlraum, Wahlorgane86
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung87
Mitteilungspflichten bei Umzügen88
Stimmzettel, Wahlurne, Verfahren bei der Stimmabgabe89
Wahlscheine, Briefwahlunterlagen90
Bekanntmachungen91
Ermittlung der Wahlergebnisse92
Gleichzeitige Durchführung mit der Bundestags- oder Landtagswahl93
Übergangsregelung zur Bestimmung der Einwohnerzahl nach § 4 Absatz 2 Satz 3 und 4 sowie nach § 15 Absatz 2 Satz 3 Kommunalwahlgesetz94
XIV.
Schlussbestimmung
Inkrafttreten95
Anlagen
Zu § 12 Absatz 7 und 8
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Anlage 1
Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, §§ 70, 75a, 75g Absatz 3
Wahlbenachrichtigung
Anlage 2
Zu § 13 Absatz 2 Satz 2, §§ 70, 75a, 75h Absatz 1
Wahlscheinantrag
Anlage 3
Zu § 18 Absatz 1 Satz 2, §§ 70, 75a, 75f
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
Anlage 4
Zu § 20 Absatz 2, §§ 70, 75a
Wahlschein - Einzelne Wahlen
Anlage 5a
Zu § 20 Absatz 2, §§ 75a, 75h Absatz 1
Wahlschein - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 5b
Zu § 20 Absatz 2, § 75 Absatz 4 Satz 1, §§ 75a, 75h Absatz 1
Wahlschein - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 5c
Zu § 20 Absatz 4, § 32 Absatz 4, §§ 70, 75a, 75m Absatz 2 Satz 1
Stimmzettelumschlag für die Briefwahl
Anlage 6
Zu § 20 Absatz 4, § 32 Abs. 5, §§ 70, 75a, 75m Absatz 2 Satz 2
Wahlbriefumschlag
Anlage 7
Zu § 20 Absatz 4, §§ 70, 75a
Merkblatt für die Briefwahl - Einzelne Wahlen
Anlage 8a
Zu § 20 Absatz 4, §§ 75a, 75h Absatz 2
Merkblatt für die Briefwahl - Gemeinderatswahl, Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl, Landratswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 8b
Zu § 75 Absatz 4 Satz 2, §§ 75a, 75h Absatz 2
Merkblatt für die Briefwahl - Ratswahl, Oberbürgermeisterwahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 8c
Zu § 26 Absatz 4 Nummer 3, § 31 Absatz 3 Satz 3
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Wahlbezirke und die Reserveliste - Gemeinderatswahl und Kreistagswahl
Anlage 9a
Zu § 72 Absatz 4 Nummer 3
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Listenwahlvorschläge für die Bezirksvertretungswahl
Anlage 9b
Zu § 75b Absatz 4
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bewerbers für das Amt des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 9c
Zu § 75j Absatz 4 Nummer 3
Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Listenwahlvorschläge für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 9d
Zu § 26 Absatz 4 Nummer 3
Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber für die Wahlbezirke und die Reserveliste
Anlage 10a
Zu § 72 Absatz 4 Nummer 3
Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber für die Listenwahlvorschläge der Bezirksvertretungswahlen
Anlage 10b
Zu § 75b Absatz 4
Versicherung an Eides statt für die Aufstellung des Bewerbers für das Amt des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 10c
Zu § 75j Absatz 4 Nummer 3
Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber für die Listenwahlvorschläge der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 10d
Zu § 26 Absatz 1 Satz 1
Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk mit Zustimmungserklärung und Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 11a
Zu § 31 Absatz 1 Satz 1
Wahlvorschlag für die Reserveliste mit Zustimmungserklärungen und Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 11b
Zu § 72 Absatz 1 Satz 1
Listenwahlvorschlag für die Bezirksvertretungswahl mit Zustimmungserklärungen und Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 11c
Zu § 75b Absatz 2
Wahlvorschlag für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats mit Zustimmungserklärung und Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 11d
Zu § 75j Absatz 1
Listenwahlvorschlag für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 11e
Zu § 26 Absatz 4 Nummer 1
Zustimmungserklärung (Wahlbezirksvorschlag)
Anlage 12a
Zu § 31 Absatz 3 Satz 5, § 72 Absatz 4 Nummer 1
Zustimmungserklärung (Reserveliste und Listenwahlvorschlag)
Anlage 12b
Zu § 75b Absatz 4
Zustimmungserklärung: zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ((Ober-)Bürgermeister und Landrat)
Anlage 12c
Zu § 75j Absatz 4 Nummer 1
Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Listenwahlvorschlag für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 12d
Zu § 26 Absatz 4 Nummer 2, § 72 Absatz 4 Nummer 2
Wählbarkeitsbescheinigung (Vertretungen)
Anlage 13a
Zu § 75b Absatz 4
Wählbarkeitsbescheinigung ((Ober-)Bürgermeister und Landrat)
Anlage 13b
Zu § 75j Absatz 4 Nummer 2
Wählbarkeitsbescheinigung (Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr)
Anlage 13c
Zu § 26 Absatz 3 Satz 1
Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag im Wahlbezirk
Anlage 14a
Zu § 31 Absatz 3 Satz 2, § 72 Absatz 3 Satz 2
Unterstützungsunterschrift für eine Reserveliste/einen Listenwahlvorschlag
Anlage 14b
Zu § 75b Absatz 3
Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag zur Wahl des (Ober-) Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 14c
Zu § 75j Absatz 3 Satz 2
Unterstützungsunterschrift für einen Listenwahlvorschlag zur Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 14d
Zu § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3, § 72 Absatz 3 Satz 1, §§ 75a, 75j Absatz 3 Satz 4
Wahlrechtsbescheinigung
Anlage 15
Zu § 28 Absatz 6, §§ 70, 75a, 75j Absatz 7
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses
Anlage 16
Zu § 32 Absatz 1 Satz 1
Stimmzettel - Gemeinderatswahl und Kreistagswahl
Anlage 17a
Zu § 73 Absatz 1
Stimmzettel - Bezirksvertretungswahl
Anlage 17b
Zu § 75c
Stimmzettel - Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 17c
Zu § 75d
Stimmzettel - Stichwahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 17d
Zu § 75c
Stimmzettel - Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats bei nur einem Bewerber
Anlage 17e
Zu § 75e
Stimmzettel - Abwahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 17f
Zu § 75k Absatz 2 Satz 1
Stimmzettel - Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 17g
Zu § 54 Absatz 1 Satz 1, §§ 75a, 75n Absatz 3
Wahlniederschrift - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 18a
Zu §§ 74, 75a, 75n Absatz 3
Wahlniederschrift - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 18b
Zu § 58 Absatz 3 Satz 1, §§ 75a, 75n Absatz 3
Briefwahlniederschrift - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 19a
Zu § 58 Absatz 3 Satz 1, §§ 74, 75a, 75n Absatz 3
Briefwahlniederschrift - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 19b
Zu § 75d
Briefwahlniederschrift - nur (Ober-)Bürgermeisterwahl und Landratswahl
Anlage 19c
Zu § 60 Satz 4, §§ 75a, 75n Absatz 3
Ergänzung zur Briefwahlniederschrift - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 20a
Zu § 60 Satz 4, §§ 74, 75a, 75n Absatz 3
Ergänzung zur Briefwahlniederschrift - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr
Anlage 20b
Zu § 58 Absatz 5 Satz 2, §§ 70, 75a, 75f
Mitteilung des Briefwahlvorstands an den Wahlvorstand des Stimmbezirks
Anlage 21
Zu § 58 Absatz 6 Satz 2, §§ 70, 75a, 75f
Empfangsbescheinigung durch den Wahlvorstand des Stimmbezirks
Anlage 22
Zu § 53 Absatz 2 Satz 1, §§ 70, 75a, 75f
Schnellmeldung an den Wahlleiter
Anlage 23
Zu § 53 Absatz 3
Schnellmeldung an das für Inneres zuständige Ministerium (Vertretung der kreisfreien Stadt und des Kreises)
Anlage 24a
Zu § 75d i. V. m. § 53 Absatz 3
Schnellmeldung an das für Inneres zuständige Ministerium (Wahl des Oberbürgermeisters und des Landrats)
Anlage 24b
(weggefallen)Anlage 25
Zu § 61 Absatz 1 Satz 5, §§ 70, 75a
Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses der allgemeinen Kommunalwahlen
Anlage 25a
Zu § 75n Absatz 3
Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr in der Gemeinde durch den Wahlleiter der Gemeinde
Anlage 25b
Zu § 75n Absatz 3
Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr durch den Wahlleiter des Regionalverbands Ruhr
Anlage 25c
Zu § 61 Absatz 5 Satz 1
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses - Gemeinderatswahl und Kreistagswahl
Anlage 26a
Zu § 74
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der Ergebnisse der Bezirksvertretungswahlen
Anlage 26b
Zu § 75d in Verbindung mit § 61 Absatz 5 Satz 1
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats
Anlage 26c
Zu § 75n Absatz 3
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr in der Gemeinde
Anlage 26d
Zu §75n Absatz 3
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Regionalverbands Ruhr zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung im Wahlgebiet
Anlage 26e

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202):

Übergangsregelungen zum Kommunalwahlgesetz und zur Kommunalwahlordnung

§ 1
Zahl der Vertreter

Für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 können die Gemeinden und Kreise bis spätestens 31. Juli 2019 durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden.

§ 2
Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung und der Bewerber für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Jahr 2020

Für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Jahr 2020 sind die Vertreter für die Vertreterversammlung und die Bewerber ab dem 1. August 2019 zu wählen.

§ 3
Feststellung von Bevölkerungszahlen und der Zahl der Wahlberechtigten

(1) Für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 richten sich die Bevölkerungszahlen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1, § 4 Absatz 2 Satz 3 und § 15 Absatz 2 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70) in der jeweils geltenden Fassung im Lande Nordrhein-Westfalen nach der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode veröffentlicht ist.

(2) Die Zahl der Wahlberechtigten gemäß § 16 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen ist für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2020 zum letzten Halbjahresstichtag, der 62 Monate nach Beginn der Wahlperiode liegt, nach dem Melderegister zu ermitteln.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§§ 1 - 10, I. - Wahlorgane und Wahlbehörden

§ 1 KWahlO - Aufgaben der Vertretung

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Amtliche Abkürzung
KWahlO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1112

Der für das Wahlgebiet zuständigen Vertretung obliegen folgende Aufgaben:

  1. 1.

    die Beisitzer des Wahlausschusses und ihre Stellvertreter zu wählen (§ 2 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes vom 30. Juni 1988 (GV. NRW. S. 454, ber. S, 509) in der jeweils geltenden Fassung (im weiteren Text: des Gesetzes), § 6 Abs. 1),

  2. 2.

    die Entscheidung über eine Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für die folgende Wahlperiode zu treffen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes),

  3. 3.

    einen Wahlprüfungsausschuss zu bestellen und über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen (§ 40 Abs. 1 des Gesetzes),

  4. 4.

    darüber zu entscheiden, ob ein Vertreter seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind (§ 44 Abs. 1 des Gesetzes),

  5. 5.

    gegebenenfalls zu beschließen, dass ein Mitglied, dessen Wahl für ungültig erklärt ist oder das durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit seinen Sitz verloren hat, vorläufig nicht an der Arbeit der Vertretung teilnehmen darf (§§ 40 Abs. 4, 44 Abs. 1 des Gesetzes).

§ 2 KWahlO - Aufgaben des Wahlausschusses

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Amtliche Abkürzung
KWahlO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1112

(1) Dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss obliegen folgende Aufgaben:

  1. 1.

    das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Absatz 1 des Gesetzes),

  2. 2.

    über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes),

  3. 3.

    über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Absatz 3 des Gesetzes),

  4. 4.

    das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Absatz 1 des Gesetzes).

(2) Dem Wahlausschuss der Gemeinde obliegt es, einen früheren Beginn der Wahlzeit festzusetzen, wenn besondere Gründe es erfordern (§ 14 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes).

(3) Der Wahlausschuss des Kreises entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse der kreisangehörigen Gemeinden. Der Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise und des Regionalverbands Ruhr sowie in allen Fällen, in denen die oberste Aufsichtsbehörde gegen die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlags Beschwerde eingelegt hat (§ 18 Absatz 4 des Gesetzes).

§ 3 KWahlO - Aufgaben des Wahlleiters

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Amtliche Abkürzung
KWahlO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1112

Dem Wahlleiter obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1.

    den Vorsitz im Wahlausschuss zu führen (§ 2 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes),

  2. 2.

    bei einem Verzicht auf das Amt des Wahlleiters oder des stellvertretenden Wahlleiters (§ 2 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes) den Verzicht schriftlich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen,

  3. 3.

    die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke bekannt zu geben (§ 6 des Gesetzes, § 24 Satz 2 Nummer 2); vereinfachte Bekanntmachung genügt,

  4. 4.

    die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter bekannt zu machen (§ 6 Absatz 1 Satz 2); vereinfachte Bekanntmachung genügt,

  5. 5.

    zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern (§ 24), Wahlvorschläge entgegenzunehmen (§ 15 Absatz 1, § 16 Absatz 3 des Gesetzes) und zur Beseitigung etwaiger Mängel aufzufordern (§ 18 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes, § 27 Absatz 1),

  6. 6.

    bei der Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge mitzuwirken sowie die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt zu machen (§ 18 Absatz 3, § 19 Absatz 1 des Gesetzes, §§ 27 bis 30),

  7. 7.

    die Nummernfolge der Wahlvorschläge festzusetzen (§§ 32 Absatz 2 und 75c Satz 5 und 6) sowie die Stimmzettel zu beschaffen (§ 79 Absatz 4),

  8. 8.

    die Schnellmeldungen zu erstatten (§ 53),

  9. 9.

    das Los bei Stimmengleichheit (§ 32 Satz 3 und § 46c Absatz 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes) oder bei gleichen Zahlenbruchteilen im Verhältnisausgleich (§ 33 Absatz 2 Satz 6 und Absatz 4 Satz 4 des Gesetzes) zu ziehen,

  10. 10.

    das Wahlergebnis einschließlich der Namen der gewählten Bewerber öffentlich bekannt zu geben (§ 35 Absatz 2 des Gesetzes, § 63),

  11. 11.

    die Gewählten von der Wahl zu benachrichtigen (§ 35 Absatz 1 des Gesetzes§ 62),

  12. 12.

    erforderlichenfalls die Wahl abzusagen und bekannt zu geben, dass eine Nachwahl stattfinden wird (§ 64 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1),

  13. 13.

    die Entscheidung der Vertretung über den Verlust eines Sitzes wegen Wegfalls der Wählbarkeitsvoraussetzungen öffentlich bekannt zu geben (§ 44 Absatz 1 des Gesetzes, § 65),

  14. 14.

    den Nachfolger aus der Reserveliste oder das Freibleiben des Sitzes festzustellen und öffentlich bekannt zu geben (§ 45 Absatz 6 des Gesetzes),

  15. 15.

    den Verlust des Sitzes auf Grund eines Parteiverbots gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes, auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 32 Absatz 2 der Landesverfassung festzustellen und öffentlich bekannt zu geben (§ 46 Absatz 4 des Gesetzes),

  16. 16.

    Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach§ 24 Absatz 5 des Gesetzes.