§ 75i KWahlO - Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- Amtliche Abkürzung
- KWahlO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 1112
Der Wahlleiter des Regionalverbands Ruhr fordert zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr durch öffentliche Bekanntmachung auf. Er soll in der Bekanntmachung daraufhinweisen,
- 1.
dass die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem Stichtag (§ 15 Absatz 1 des Gesetzes) einzureichen sind, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können;
- 2.
wie viele Unterschriften die Listenwahlvorschläge gemäß § 46h Absatz 5 in Verbindung mit § 46h Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes enthalten müssen;
- 3.
wo Vordrucke für die Wahlvorschläge zu erhalten sind (§ 79) und
- 4.
dass Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar sind.