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§ 15 StBVG NW - Aufsicht

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Versorgung der Steuerberater
Redaktionelle Abkürzung
StBVG NW,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
33

Das Versorgungswerk untersteht der Aufsicht des Landes, die als allgemeine Körperschaftsaufsicht (§ 20 Abs. 1 LOG NW) durch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird.