§ 2 LPresseG - Zulassungsfreiheit
Bibliographie
- Titel
- Pressegesetz für das Land Sachsen-Anhalt (Landespressegesetz).
- Redaktionelle Abkürzung
- LPresseG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2250.1
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf nicht von irgendeiner Zulassung abhängig gemacht werden.