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  • ab 20.07.1985 (aktuelle Fassung)

§ 4 BRHG - Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
Amtliche Abkürzung
BRHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
63-20

Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.