§ 1 BRHG - Stellung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
- Amtliche Abkürzung
- BRHG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 63-20
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen.