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  • ab 20.07.1985 (aktuelle Fassung)

§ 1 BRHG - Stellung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
Amtliche Abkürzung
BRHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
63-20

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen.