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Art. 1 HG 2019/2020 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Amtliche Abkürzung
HG 2019/2020
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-22-F

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben

  1. 1.

    für das Haushaltsjahr 2019 auf 65 554 713 800 € und

  2. 2.

    für das Haushaltsjahr 2020 auf 80 648 130 200 €

festgestellt.