Art. 1 HG 2019/2020 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-2-22-F
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben
- 1.
für das Haushaltsjahr 2019 auf 65 554 713 800 € und
- 2.
für das Haushaltsjahr 2020 auf 80 648 130 200 €
festgestellt.