Art. 9 HG 2019/2020 - Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-2-22-F
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 84 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
Art. 34 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort "Gerichte" die Wörter " , in Abschiebungshafteinrichtungen" eingefügt.
- b)
Es wird folgender Satz 3 angefügt:
"Die Zulage nach Satz 1 Nr. 3 wird nicht neben einer Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gewährt; dies gilt entsprechend, wenn und solange die Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 3 fortgezahlt wird."
- 2.
In Anlage 1 werden in der Fußnote 1 zu der Besoldungsgruppe A 15 nach dem Wort "Forsten" die Wörter "oder am Staatlichen Bauamt" eingefügt.
- 3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Bei der Amtsbezeichnung "Sekretär, Sekretärin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Justizsicherheits-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- b)
Bei der Amtsbezeichnung "Obersekretär, Obersekretärin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Museumsbetriebs-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- c)
Bei der Amtsbezeichnung "Hauptsekretär, Hauptsekretärin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- d)
Bei der Amtsbezeichnung "Inspektor, Inspektorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- e)
Bei der Amtsbezeichnung "Oberinspektor, Oberinspektorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- f)
Bei der Amtsbezeichnung "Amtmann, Amtfrau" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- g)
Bei der Amtsbezeichnung "Amtsrat, Amtsrätin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- h)
Bei der Amtsbezeichnung "Rat, Rätin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Medizinal-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- i)
Bei der Amtsbezeichnung "Oberrat, Oberrätin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Landwirtschafts-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- j)
Bei der Amtsbezeichnung "Direktor, Direktorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Museums-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- k)
Bei der Amtsbezeichnung "Leitender Direktor, Leitende Direktorin" wird in der Spalte "Zusätze" nach dem Wort "Museums-" das Wort "Pflege-" eingefügt.
- 4.
In Anlage 7 Rechtsgrundlage Art. 51 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe "41,82" durch die Angabe "100,00" ersetzt.