Art. 13 HG 2019/2020 - Weitere Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-2-22-F
Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz, das zuletzt durch Art. 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In Art. 17 Abs. 4 wird das Wort "vier" durch das Wort "drei" ersetzt.
- 2.
In Art. 40 Satz 3 wird die Angabe "75 v. H." durch die Angabe "77 v. H." ersetzt.