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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Art. 13 HG 2019/2020 - Weitere Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020)
Amtliche Abkürzung
HG 2019/2020
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-22-F

Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz, das zuletzt durch Art. 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Art. 17 Abs. 4 wird das Wort "vier" durch das Wort "drei" ersetzt.

  2. 2.

    In Art. 40 Satz 3 wird die Angabe "75 v. H." durch die Angabe "77 v. H." ersetzt.