Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)

Bibliographie

Titel
Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz - LKrWG)
Amtliche Abkürzung
LKrWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
74

Vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2023 (GV. NRW. S. 443)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Einleitende Bestimmungen
Ziele des Gesetzes1
Pflichten der öffentlichen Hand2
Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen2a
Abfallberatung; Information der Bevölkerung3
Teil 2
Grundlagen der Kreislaufwirtschaft
Grundlagen der Kreislaufwirtschaft4
Teil 3
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallbilanzen
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger5
Abfallwirtschaftskonzepte6
Abfallbilanzen7
Wahrnehmung der Aufgaben durch Verbände8
Satzung9
Teil 4
Abfallwirtschaftsplanung
Abfallwirtschaftsplan10
Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes11
Verbindlichkeitserklärung des Abfallwirtschaftsplanes12
Teil 5
Abfallentsorgungsanlagen
Erkunden geeigneter Standorte13
Veränderungssperre14
Enteignung nach Planfeststellung15
Selbstüberwachung16
Teil 6
Vollzug des Abfallrechts
Behördenaufbau, Aufsichtsbehörden17
Zuständige Behörden als Sonderordnungsbehörden; Eingriffsbefugnis, Ermächtigung18
Kosten der Überwachung19
Zentrale Stelle20
Bestimmung der zuständigen Behörde in besonderen Fällen21
Beteiligung22
Unterrichtung durch die örtlichen Ordnungsbehörden23
Sachverständige24
Teil 7
Verfahren bei Entschädigung
Verfahren bei Entschädigung25
Teil 8
Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschrift26
Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten27
Teil 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Durchführung des Gesetzes28