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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 1 LHG 2023/2024 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsgesetz 2023/2024 (LHG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
LHG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-38

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 30 986 676 200 EUR festgestellt.

(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 31 211 354 300 EUR festgestellt.