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Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften
Redaktionelle Abkürzung
JuZwAnwG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
300.6

Vom 9. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 722)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: