Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- JuZwAnwG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 300.6
Vom 9. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 722)
Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: