§ 9 JuZwAnwG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften
- Redaktionelle Abkürzung
- JuZwAnwG,ST
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 300.6
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.