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§ 9 JuZwAnwG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und der Staatsanwaltschaften
Redaktionelle Abkürzung
JuZwAnwG,ST
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
300.6

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.