Anlage 4 HOAI - Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
- Amtliche Abkürzung
- HOAI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-24-8-2-3
(zu § 23 Absatz 2)
Das Leistungsbild Landschaftsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
- b)
Ortsbesichtigungen
- c)
Abgrenzen des Planungsgebiets
- d)
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
- e)
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
- f)
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
- 2.
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
- a)
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
- b)
Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)
Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
- d)
Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
- e)
Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
- f)
Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
- 3.
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
- a)
Formulieren von örtlichen Zielen und Grundsätzen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft einschließlich Erholungsvorsorge
- b)
Darlegen der angestrebten Flächenfunktionen und Flächennutzungen sowie der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- c)
Erarbeiten von Vorschlägen zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in die Bauleitpläne
- d)
Hinweise auf Folgeplanungen und -maßnahmen
- e)
Mitwirken bei der Beteiligung der nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände
- f)
Mitwirken bei der Abstimmung der Vorläufigen Fassung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
- g)
Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
- 4.
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
Darstellen des Landschaftsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.