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  • ab 17.07.2013 (aktuelle Fassung)

Anlage 11 HOAI - Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Amtliche Abkürzung
HOAI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-24-8-2-3

(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)

11.1 Leistungsbild Freianlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen

b) Ortsbesichtigung

c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung

  • Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen

  • Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen

  • Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten

LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

b) Abstimmen der Zielvorstellungen

c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem

d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
  • der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,

  • der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,

  • der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,

  • Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,

  • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf

f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
  • Umweltfolgenabschätzung

  • Bestandsaufnahme, Vermessung

  • Fotodokumentationen

  • Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren

  • Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände

LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden

c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
  • zur Bepflanzung,

  • zu Materialien und Ausstattungen,

  • zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,

  • zum terminlichen Ablauf



d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung

f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
  • Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen

  • Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen

  • Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung

  • Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops

  • Mieter- oder Nutzerbefragungen

  • Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen

  • Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb

  • Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)

  • Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

  • Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)

  • Mitwirken bei der Finanzierungsplanung

  • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse

  • Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten

LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Einreichen der Vorlagen

c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen

  • Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht

  • Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung

  • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen

  • Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen

  • Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke

  • Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung

LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50

c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
  • zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,

  • zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,

  • zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,

  • zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen



e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf

f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)

  • Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen

b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung

c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten

d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche

  • Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
a) Einholen von Angeboten

b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

c) Führen von Bietergesprächen

d) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

g) Mitwirken bei der Auftragserteilung
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen

c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse

e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses

f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen

g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen

h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

k) Übergabe des Objekts

l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen

o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers

  • fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren

  • Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung

  • Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation

LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

  • Überwachen von Wartungsleistungen

  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
  • einfache Geländegestaltung

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  • Einsaaten in der freien Landschaft

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  • Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungen

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  • Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)

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  • Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktion

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  • Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung

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  • Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen

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  • Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungen

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  • Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen

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In Stadt- und Ortslagen
  • Grünverbindungen ohne besondere Ausstattung

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  • innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung

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  • Freizeitparks und Parkanlagen

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  • Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungen

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  • Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändern

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  • Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete

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  • Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchen

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Gebäudebegrünung
  • Terrassen- und Dachgärten

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  • Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungen

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  • Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungen

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  • Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungen

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Spiel- und Sportanlagen
  • Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattung

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  • Spielwiesen

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  • Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungen

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  • Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstrecken

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  • Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag

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  • Spielplätze

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  • Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadien

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  • Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeld

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  • Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteiche

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  • Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot

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Sonderanlagen
  • Freilichtbühnen

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  • Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagen

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Objekte
  • Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattung

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  • Zoologische und botanische Gärten

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  • Lärmschutzeinrichtungen

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  • Garten- und Hallenschauen

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  • Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmale

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Sonstige Freianlagen
  • Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattung

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  • Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung

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  • Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensität

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