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  • ab 17.07.2013 (aktuelle Fassung)

Anlage 12 HOAI - Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Amtliche Abkürzung
HOAI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-24-8-2-3

(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5)

12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf

c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

e) Ortsbesichtigung

f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte

LPH 2 Vorplanung
a) Analysieren der Grundlagen

b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter

c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten

e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen

g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung

h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen

i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen

j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen

  • vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten

  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen

LPH 3 Entwurfsplanung
a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen

b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c) fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern

d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung

e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen

f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit

i) Bauzeiten- und Kostenplan

j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen

  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)

  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)

LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d) Abstimmen mit Behörden

e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen

f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien
  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen

LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung

b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung

  • Koordination des Gesamtprojekts

  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen

  • Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt

LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen

c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen

e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse

f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen

LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
a) Einholen von Angeboten

b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels

c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken

d) Führen von Bietergesprächen

e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

h) Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten

LPH 8 Bauoberleitung
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe

b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen

d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme

e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

h) Übergabe des Objekts

i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche

j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
  • Kostenkontrolle

  • Prüfen von Nachträgen

  • Erstellen eines Bauwerksbuchs

  • Erstellen von Bestandsplänen

  • Örtliche Bauüberwachung:

    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung

    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen

    • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)

    • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers

    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen

    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen

    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

    • Dokumentation des Bauablaufs

  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße

  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme

  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Gruppe 1 - Bauwerke und Anlagen der WasserversorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
  • Zisternen

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  • einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnen

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  • Tiefbrunnen

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  • Brunnengalerien und Horizontalbrunnen

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  • Leitungen für Wasser ohne Zwangspunkte

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  • Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

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  • Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten

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  • Einfache Leitungsnetze für Wasser

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  • Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzone

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  • Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten

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  • einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbecken

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  • Speicherbehälter

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  • Speicherbehälter in Turmbaumweise

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  • einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen

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  • Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen

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  • Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitung

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Gruppe 2 - Bauwerke und Anlagen der AbwasserentsorgungHonorarzone
mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)IIIIIIIVV
  • Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunkte

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  • Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

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  • Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten

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  • einfache Leitungsnetze für Abwasser

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  • Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunkten

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  • Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunkten

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  • Erdbecken als Regenrückhaltebecken

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  • Regenbecken und Kanalstauräume

    mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

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  • Regenbecken und Kanalstauräume

    mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen

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  • Schlammabsetzanlagen, Schlammpolder

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  • Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen

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  • Schlammbehandlungsanlagen

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  • Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung

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  • Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagen

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  • Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen

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  • Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagen

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  • Schwierige Abwasserbehandlungsanlagen

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Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des WasserbausHonorarzone
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1IIIIIIIVV
  • Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialien

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  • Beregnung und Rohrdränung

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  • Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissen

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  • Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen

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  • Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten

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  • Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten

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  • Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen

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  • Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämme

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  • Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastung

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  • Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100.000 m3 Speicherraum

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  • Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100.000 m3 und weniger als 5.000.000 m3 Speicherraum

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  • Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5.000.000 m3 Speicherraum

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  • Deich und Dammbauten

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  • schwierige Deich- und Dammbauten

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  • besonders schwierige Deich- und Dammbauten

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  • einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerke

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  • Pump- und Schöpfwerke, Siele

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  • schwierige Pump- und Schöpfwerke

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  • Einfache Durchlässe

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  • Durchlässe und Düker

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  • schwierige Durchlässe und Düker

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  • Besonders schwierige Durchlässe und Düker

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  • einfache feste Wehre

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  • feste Wehre

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  • einfache bewegliche Wehre

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  • bewegliche Wehre

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  • einfache Sperrwerke und Sperrtore

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  • Sperrwerke

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  • Kleinwasserkraftanlagen

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  • Wasserkraftanlagen

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  • Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerke

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  • Fangedämme, Hochwasserwände

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  • Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweise

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  • eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecher

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  • Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässern

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  • Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piers

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  • Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piers

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  • Schiffsanlege-, -lösch- und -ladesteilen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piers

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  • Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrücken

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  • Einfache Uferbefestigungen

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  • Uferwände und -mauern

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  • Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßen

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  • Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungen

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  • Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerken

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  • Kanalbrücken

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  • einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusen

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  • Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhen

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  • Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusen

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  • Schiffshebewerke

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  • Werftanlagen, einfache Docks

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  • schwierige Docks

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  • Schwimmdocks

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Gruppe 4 - Bauwerke und Anlagen für Ver- und EntsorgungHonorarzone
mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2IIIIIIIVV
  • Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunkte

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  • Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten

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  • Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunkten

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  • Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten

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  • Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider

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  • Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheider

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  • mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider

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  • Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungen

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  • Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungen

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  • Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagen

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  • Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweise

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  • Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällen

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Gruppe 5 - Bauwerke und Anlagen der AbfallentsorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
  • Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungen

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  • Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungen

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  • Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungen

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  • Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe

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  • Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe

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  • Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe

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  • Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagen

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  • Bauschuttaufbereitungsanlagen

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  • Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungen

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  • Bauschuttdeponien

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  • Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungen

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  • Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen

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  • Kompostwerke

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  • Hausmüll- und Monodeponien

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  • Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungen

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  • Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen

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  • Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen

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  • Sonderabfalldeponien

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  • Anlagen für Untertagedeponien

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  • Behälterdeponien

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  • Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten

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  • Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungen

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  • Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluft

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  • einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagen

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  • komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagen

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Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenHonorarzone
IIIIIIIVV
  • Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltung

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  • Einfache Lärmschutzanlagen

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  • Lärmschutzanlagen

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  • Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situation

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  • Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauart

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  • Einfeldbrücken

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  • Einfache Mehrfeld- und Bogenbrücken

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  • Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrücken

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  • Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionen

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  • Besonders schwierige Brücken

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  • Tunnel- und Trogbauwerke

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  • Schwierige Tunnel- und Trogbauwerke

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  • Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerke

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  • Untergrundbahnhöfe

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  • schwierige Untergrundbahnhöfe

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  • besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfe

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Gruppe 7 - sonstige EinzelbauwerkeHonorarzone
sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und OberleitungsmasteIIIIIIIVV
  • Einfache Schornsteine

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  • Schornsteine

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  • Schwierige Schornsteine

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  • Besonders schwierige Schornsteine

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  • Einfache Masten und Türme ohne Aufbauten

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  • Masten und Türme ohne Aufbauten

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  • Masten und Türme mit Aufbauten

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  • Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschoss

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  • Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungen

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  • Einfache Kühltürme

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  • Kühltürme

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  • Schwierige Kühltürme

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  • Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunkte

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  • Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten

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  • Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissen

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  • Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medien

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  • Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbauten

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  • Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweise

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  • Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbauten

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  • Schwierige Windkraftanlagen

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  • Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungssicherung

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  • Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen

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  • Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen

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  • Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen

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  • Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen

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  • Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände

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  • Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste

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  • Traggerüste und andere Gerüste

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  • Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüste

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  • eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbauten

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  • schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerke

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  • Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke

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