Anlage 12 HOAI - Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
- Amtliche Abkürzung
- HOAI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-24-8-2-3
(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5)
12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
---|---|
LPH 1 Grundlagenermittlung | |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung e) Ortsbesichtigung f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
|
LPH 2 Vorplanung | |
a) Analysieren der Grundlagen b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlichrechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
|
LPH 3 Entwurfsplanung | |
a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit i) Bauzeiten- und Kostenplan j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
|
LPH 4 Genehmigungsplanung | |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Abstimmen mit Behörden e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien |
|
LPH 5 Ausführungsplanung | |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung |
|
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe | |
a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen |
|
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe | |
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung |
|
LPH 8 Bauoberleitung | |
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran h) Übergabe des Objekts i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften |
|
LPH 9 Objektbetreuung | |
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen |
|
12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke
Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
Gruppe 1 - Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
I | II | III | IV | V | |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |
Gruppe 2 - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen) | I | II | III | IV | V |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |
Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1 | I | II | III | IV | V |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |
Gruppe 4 - Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2 | I | II | III | IV | V |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |
Gruppe 5 - Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
I | II | III | IV | V | |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |
Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
I | II | III | IV | V | |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |
Gruppe 7 - sonstige Einzelbauwerke | Honorarzone | ||||
---|---|---|---|---|---|
sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste | I | II | III | IV | V |
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x | ||||
| x |