Anlage 3 HOAI - Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
- Amtliche Abkürzung
- HOAI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 402-24-8-2-3
(zu § 19 Absatz 2)
Das Leistungsbild Bebauungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
- 1.
Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen
- a)
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
- b)
Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte
- c)
Ortsbesichtigungen
- d)
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig
- e)
Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge
- f)
Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
- g)
Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
- h)
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
- i)
Berücksichtigen von Fachplanungen
- j)
Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung
- k)
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
- l)
Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
- m)
Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
- 2.
Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung
- a)
Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
- b)
Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung
- c)
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
- d)
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
- e)
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen
- f)
Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
- 3.
Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung
- a)
Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde
- b)
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen
- c)
Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.