Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen
(Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Amtliche Abkürzung
SächsVwOrgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
111-13

Vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899)

Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)

Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 2003 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeines
Geltungsbereich1
Gliederung der Staatsverwaltung2
Teil 2
Die obersten Staatsbehörden
Einteilung3
Aufgaben4
Änderung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien und Umbenennung oder Zusammenlegung von Staatsbehörden5
Teil 3
Die allgemeine Staatsbehörde
Landesdirektion Sachsen6
Teil 4
Die besonderen Staatsbehörden
Einteilung und räumliche Gliederung7
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei7a
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern8
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen9
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung10
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus11
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus12
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr13
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt14
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft15
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung15a
Teil 5
Übertragung von Zuständigkeiten und Aufsicht
Übertragung von Zuständigkeiten16
Fach- und Dienstaufsicht17
Selbsteintrittsrecht18
Teil 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
Aufhebung von Rechtsverordnungen19
Inkrafttreten und Außerkrafttreten20